Kein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern/-innen bei Heizölbestellungen im Fernabsatz | 07.06.2022 | 13.09.2020

Mit der Begründung zum Umsetzungsgesetz der EU-Verbraucherschutzvorschriften erfolgte seitens des Gesetzgebers in Deutschland im Jahr 2021 die wichtige Klarstellung, dass Verbrauchern/-innen bei Heizölbestellungen im Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (Bundestag-Drucksache 19/27655 vom 17. März 2021, Seite 19). Heizölbestellungen gelten als Fernabsatzgeschäfte, wenn sie telefonisch oder online in Abwesenheit der beiden Vertragsparteien (Heizölhändler und Verbraucher/in) geschlossen werden.

Der deutsche Gesetzgeber folgt damit dem neuen Erwägungsgrund 43 der im November 2019 auf europäischer Ebene verabschiedeten Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Änderung u.a. der Verbraucherrechte-Richtlinie, der die Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht der Verbraucher/-innen bezogen auf den Heizölfernabsatz konkretisiert (Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019, L 328/14 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.12.2019).

Mit der klarstellenden Begründung im nationalen Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2021 - unter Bezugnahme auf die europäische Präzisierung der Ausnahmenregelungen für Heizöllieferungen vom Widerrufsrecht in der EU-Richtlinie - wurde zugleich vom deutschen Gesetzgeber eine entgegenstehende BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2015, die noch zur früheren Rechtslage erging, ausdrücklich als überholt und nicht mehr zitierfähig bewertet.

 

Fazit:

Fernabsatzverträge über die Lieferung von Heizöl an Verbraucher/-innen sind von dem Ausschlussgrund gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB erfasst. Es steht somit Verbrauchern/-innen kein gesetzliches Widerrufsrecht im Heizölfernabsatz nach Bestellung zu.Mit dem rechtsverbindlichen Abschluss des Kaufvertrages sind Verbraucher/innen als Heizölbesteller folglich an die mit dem Händler vereinbarten Konditionen einschließlich Kaufpreis und Liefertermin rechtlich gebunden, ohne spätere Stornierungsmöglichkeit.

Hierdurch sollen auch das gegenseitige Vertrauensverhältnis in der teils langjährigen Kundenbeziehung geschützt und zugleich eine faire und verlässliche Wärmeversorgung der Verbraucher/-innen durch den Händler zu den vereinbarten Konditionen garantiert werden.

Endlich kommt die Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen | 01.05.2023

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträ­gern heizen, können ab dem 08. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl und Holzpellets entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/presse-und-soziale-medien/pressemitteilungen/artikel/informationen-zur-entlastung-der-nutzerinnen-und-nutzer-von-oel-und-pelletheizungen/

 

Wir sind als Tankschutz-Fachbetrieb zertifiziert | 14.04.2022

Sind Sie auf der Suche nach einem Fachbetrieb für die Reinigung oder Reparatur Ihres Heizöltanks? Hier sind Sie richtig: Wir sind Fachbetrieb nach AwSV!

Diese Ihnen wahrscheinlich unbekannte Abkürzung ist ein wichtiges Qualitätskennzeichen für jeden Heizölkunden. Sie sagt aus, dass wir nach den Vorgaben der "Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" zertifiziert und damit zu Arbeiten an Tanks berechtigt sind.

Zum Schutz von Erdreich und Grundwasser vor Verunreinigungen durch Ölunfälle erlaubt der Gesetzgeber nämlich nur besonders geschulten Fachkräften die Errichtung, Instandsetzung, Innenreinigung und Stilllegung von Öltanks – seit dem Inkrafttreten der Verordnung bereits für Heizölverbraucheranlagen mit einem Volumen ab 1.000 Liter.

Wir bitten Hausbesitzer, bei einem Verdacht unbedingt einen zugelassenen Fachbetrieb hinzuzuziehen. Aber auch generell empfiehlt sich von Zeit zu Zeit das Hinzuziehen von Fachbetrieben nach AwSV, um Tanks und Leitungen auf mögliche Schwachstellen hin zu kontrollieren.

Die Fachbetriebspflicht bezieht sich neben dem Tank auch auf alle dazugehörigen Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen.

Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen wir uns als Tankschutz-Fachbetrieb wiederkehrend von einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft bzw. von einer Sachverständigenorganisation kontrollieren lassen. Dabei achten die Prüfer nicht nur auf die fachliche Kompetenz und den Schulungsstand der Mitarbeiter, sondern auch auf den Zustand von Geräten und Ausrüstungsteilen. Die Prüfkriterien umfassen die wasserrechtliche Zulassung und gehen in ihren Anforderungen sogar über die Gesetzeslage hinaus.

Da durch die Neuregelung kaum ein Heizungsinstallateur ein solcher Fachbetrieb ist, nutzen Sie unsere Erfahrung als Tankschutz-Fachbetrieb mit entsprechender fachlicher Qualifikation. Der Betreiber einer Anlage ist – ebenso wie der Installationsbetrieb selbst – verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.